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   BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B   

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https://dejure.org/2012,37086
BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B (https://dejure.org/2012,37086)
BSG, Entscheidung vom 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B (https://dejure.org/2012,37086)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - B 11 AL 99/12 B (https://dejure.org/2012,37086)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    Denn die Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Lauf der Frist des § 67 Abs. 2 S 1 SGG (ebenso zu § 234 Abs. 1 Zivilprozessordnung Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.6.2009 - IV ZB 2/09 - RuS 2010, 40, veröffentlicht auch in Juris).

    Die zu §§ 90 und 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach der Lauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG unter Umständen erst mit der Verwerfung der Anhörungsrüge beginnen kann (vgl ua BVerfG EuGRZ 2006, 294 und NJW 2009, 3710), ist nicht auf § 67 Abs. 2 S 1 SGG zu übertragen, weil ihr der Subsidiaritätsgrundsatz des § 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG zugrunde liegt, der bei den Regelungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keine Rolle spielt (vgl BGH, Beschluss vom 24.6.2009 aaO, Juris RdNr 17 ff).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    Die zu §§ 90 und 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach der Lauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG unter Umständen erst mit der Verwerfung der Anhörungsrüge beginnen kann (vgl ua BVerfG EuGRZ 2006, 294 und NJW 2009, 3710), ist nicht auf § 67 Abs. 2 S 1 SGG zu übertragen, weil ihr der Subsidiaritätsgrundsatz des § 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG zugrunde liegt, der bei den Regelungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keine Rolle spielt (vgl BGH, Beschluss vom 24.6.2009 aaO, Juris RdNr 17 ff).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    Die zu §§ 90 und 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach der Lauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG unter Umständen erst mit der Verwerfung der Anhörungsrüge beginnen kann (vgl ua BVerfG EuGRZ 2006, 294 und NJW 2009, 3710), ist nicht auf § 67 Abs. 2 S 1 SGG zu übertragen, weil ihr der Subsidiaritätsgrundsatz des § 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG zugrunde liegt, der bei den Regelungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keine Rolle spielt (vgl BGH, Beschluss vom 24.6.2009 aaO, Juris RdNr 17 ff).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    3 Zwar ist einem Antragsteller, der innerhalb der Rechtsmittelfrist ordnungsgemäß ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das Rechtsmittel binnen eines Monats nach Zustellung der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs formgerecht eingelegt wird (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 12.04.2012 - B 11 AL 31/11 BH
    Auszug aus BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    1 Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 13.7.2011 - L 6 AL 98/10 ZVW - Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, abgelehnt (Beschluss vom 12.4.2012 - B 11 AL 31/11 BH -, dem Kläger zugestellt am 12.5.2012).
  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 288/17
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat das Bundessozialgericht durch Beschluss vom 18. Oktober 2012 - B 11 AL 99/12 B - abgelehnt.
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